Pflegeberatung nach § 37.3 SGB 11 zur Sicherstellung Ihres Pflegegeldes
Für Personen, die zuhause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze nach § 37.3 SBG XI in Anspruch zu nehmen.
Die Pflege eines geliebten Menschen stellt den Alltag oft komplett auf den Kopf. Häufig fehlen die richtigen Handgriffe, was zu körperlicher Überlastung führen kann. Unsere zertifizierten Pflegeberaterinnen kommen für eine individuelle Schulung direkt zu Ihnen nach Hause. Wir zeigen Ihnen rückenschonende Transfertechniken, den richtigen Umgang mit Pflegehilfsmitteln und geben Ihnen wertvolle Tipps für den Alltag mit Demenzerkrankten. Auch diese individuellen Schulungen sind für Sie als pflegende Angehörige vollkommen kostenlos. Die Häufigkeit des Beratungsbesuchs ergibt sich aus § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI und beträgt für alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5: je einmal im Halbjahr eines Kalenderjahres

Unser Berater wird im Beratungseinsatz ein Formular ausfüllen. Dieser „Nachweis über einen Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI“ ist ein deutschlandweit standardisiertes Formular, in das die Ergebnisse des Gesprächs eingetragen werden. Anschließend teilt der Pflegeberater der Pflegekasse mit, dass der Beratungsbesuch stattgefunden hat, indem der den ausgefüllte Nachweis direkt an die Pflegekasse versendet wird. Das bedeutet, dass Sie als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger den Beratungsbesuch nicht selbst nachweisen müssen.
unabhängige und kostenlose Pflegeberatung in unseren Pflegeberatungsbüros:
Wenn Sie sich über Betreuungs- und Pflegeangebote für Ihre Zukunft im Alter oder die Zukunft Ihres Angehörigen informieren möchten oder wenn Sie als pflegender Angehöriger fachlichen Rat suchen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und sind für Sie da.
Wir erläutern Ihnen kostenfrei und detailliert, welche Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung existieren und welche finanziellen oder sonstigen Hilfen Ihnen im Rahmen der Pflegeversicherung zustehen. Weiterhin erläutern wir Ihnen kostenfrei und detailliert, welche Möglichkeiten der Finanzierung von Tagespflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflege oder vollstationäre Pflege bestehen. Vielen ist z. B. gar nicht bekannt, dass die Inanspruchnahm von Tagespflege für den Pflegebedürftigen je nach Besuchshäufigkeit ohne jegliche private Zuzahlung ist.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragen oder Höherstufung eines Pflegegrades und begleiten Sie bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Auch ein Gutachten holen wir für Sie ein und unterstützen Sie bei eventuellen Widerspruchsverfahren.
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Sorgen. Vereinbaren Sie einfach einen entspannten Termin mit
unseren Beraterinnen bei Ihnen zu Hause.
